Wenn Patienten durch eine Apoplexie gelähmt sind, Sprech- oder Gehstörungen haben und in körperlicher Hinsicht nicht mehr in der Lage sind, ihren persönlichen und beruflichen Alltag zu meistern, greifen Konzepte der Rehabilitation. Die durch die Apoplexie verloren gegangenen oder verminderten Fähigkeiten sollen möglichst weit wiederhergestellt werden. Mit Physiotherapeuten können Gangmuster eingeübt werden, um das Gehen und die Mobilität möglichst zu normalisieren. Mit Logopäden wird ein Sprachtraining vollzogen, um eine etwaige Aphasie zu verbessern. Ergotherapeuten schulen die sensomotorischen bzw. feinmotorischen Fähigkeiten.
Der Antrag auf eine Rehabilitation wird in der Regel noch im Krankenhaus durch den Arzt oder die Sozialarbeiter gestellt. Mit dem Sozialdienst im Krankenhaus kann auch besprochen werden, welcher Kostenträger zuständig ist. Infrage kommen können Rentenversicherungsträger, Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit sowie das Sozialamt. Der Patient hat bei der Auswahl der Klinik ein Wunsch- und Wahlrecht, d. h., berechtigten Wünschen des Patienten muss entsprochen werden.
Schon die Wiederherstellung bzw. Normalisierung und Stabilisierung der biologischen Vitalfunktionen in der Akutphase zählt zur Rehabilitation des Patienten (Phase A). Dann setzt so schnell wie möglich die Frührehabilitation (Phase B) ein, die den Betroffenen unabhängig von der Intensivversorgung und den Maschinen machen soll. Hier wird entschieden, ob ein dauerhafter Pflegefall vorliegt und andere Ziele der Rehabilitation nicht erreichbar sind (Phase F), oder ob eine weiterführende Rehabilitation stattfinden soll (Phase C). Der Betroffene soll in Phase C, die oft stationär durchgeführt wird, unabhängig von dauerhafter Hilfe und Pflege gemacht werden. So soll man z. B.:
Dieser Prozess zieht sich bis in die Phase D, die Anschlussrehabilitation. In dieser findet die Überleitung zur Nachsorge und Langzeitbetreuung statt (Phase E). Schon im letzten Teil der Phase D, aber vor allem in Phase E, sollen die soziale Reintegration und der berufliche Wiedereinstieg möglich gemacht werden.
Der Patient soll mittels Physiotherapie mobil und beweglicher gemacht werden. Die Krankengymnasten sind zuständig für den Bewegungsapparat des Menschen und trainieren Muskelaufbau, Haltung, Abläufe der Bewegungen, Wahrnehmung des Körpers, Gleichgewicht und die Fähigkeit zur Koordination von Bewegungsabläufen. Hierfür gibt es gezielte Übungen und Therapien. So kann man z. B. einseitige Lähmungen und falsche Körperhaltungen korrigieren. Folgekrankheiten wie Verkrampfungen, Gelenk- und Haltungsschäden werden so oft vermieden. Eine gesteigerte Mobilität kann auch zur Selbstständigkeit beitragen.
Wenn eine Apoplexie eine Störung der Sprache (Aphasie) mit sich bringt, kann ein Logopäde helfen, ebenso bei Beschwerden beim Schlucken. Die ersten Sprechübungen sollten bereits einsetzen, sobald der Patient ansprechbar ist.
Auch Ergotherapeuten können einen Beitrag dazu leisten, dass Patienten mit Apoplexie ihren Alltag wieder meistern können. Das jeweilige Wohnumfeld und die soziale Einbindung des Betroffenen werden miteinbezogen. Ergotherapeuten können beispielsweise die Handhabung bestimmter Objekte oder auch Hilfsmittel üben. Auf diese Weise soll die Selbstständigkeit des Patienten im privaten und sozialen Leben wiederhergestellt werden.
Darüber hinaus sollten auch psychotherapeutische Angebote Bestandteil einer Rehabilitation sein, um Probleme und Ängste, die mit einer Apoplexie einhergehen können, zu mildern.
Das Kompetenznetz Schlaganfall bietet einen umfassenden Überblick zur neurologischen, motorischen und kognitiven Rehabilitation sowie zur Rehabilitation bei Schluckstörungen und Störungen der Sprache.
Fedor Singer